Die Beschäftigten der Caritas bilden eine sogenannte Dienstgemeinschaft. Hierzu gehört auch die Mitarbeitervertretung, kurz MAV. Diese wird vom Arbeitgeber in allen betrieblichen Personalentscheidungen mit eingebunden. Beschäftigte können sich bei Fragen jederzeit vertrauensvoll an ihre MAV-Vertreter wenden. In allen Einrichtungen und Diensten gibt es ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl eine MAV, die regelmäßig von den Beschäftigten gewählt wird.
Die Mitarbeitervertretungen wählen Personen ihres Vertrauens, die gemeinsam mit Arbeitgebervertreter_innen in Tarifkommissionen über die Arbeitsvertragsrichtlinien und Tarifsteigerungen entscheiden – siehe „Hat die Caritas einen Tarifvertrag?“